FÜR MIETER

Wichtiges zum Thema Miete

Da es beim Thema Miete oft zu Unsicherheiten bei den Begriffen kommt, wollen wir sie Ihnen hier kurz veranschaulichen:

Nettomiete, Netto Kalt Miete – oder Kaltmiete

Hiermit ist der eigentliche Mietpreis gemeint, manchmal auch als Mietpreis pro m² angegeben, OHNE die sogenannten Nebenkosten wie Betriebs- oder Heizkosten der Wohnung.

Nebenkosten Betriebskosten / Heizkosten

Diese Kosten werden zusätzlich zur Netto Kalt Miete erhoben, darin enthalten sind z.B. Abwasser, Müllabfuhr, Hausflurreinigung, Hausversicherung, Heizung, Warmwasser usw.

Brutto Kalt Miete

Diese Mietpreisangabe ist eher selten und beinhaltet die Netto Kalt Miete inklusive der Betriebskosten, jedoch keine Heizkosten! z.B. bei Wohnungen mit Gas-Etagenheizungen. Hier schließt der Mieter (ähnlich wie beim Strom) einen eigenen Belieferungsvertrag z.B. mit der GASAG. Daher sind die Heizkosten nicht in den Betriebskosten enthalten.

Brutto Warm Miete – oder Warmmiete

Bei dieser Angabe handelt es sich um den monatlich zu zahlenden Gesamtbetrag, also die Netto Kalt Miete mit allen Nebenkosten und Heizung/ Warmwasserkosten.

Kaution

Eine Kaution verlangt i.d.R. jeder Vermieter von seinen neuen Mietern (Kautionshöhe max. 3 Netto Kalt Mieten). Sie stellt eine Sicherheitsleistung des Vermieters für evtl. Schäden am Mietobjekt dar für die Zeit der Nutzung durch den Mieter. Diese Sicherheitsleistung wird einmalig zum Einzug fällig und kann nach Vereinbarung auch in drei Monatsraten gezahlt werden.

Der Wohnberechtigungsschein (WBS)

Der Wohnungsberechtigungsschein umgangssprachlich auch §-8-Schein früher auch §-5-Schein oder B-Schein, ist eine amtliche Bescheinigung in Deutschland, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung („Sozialwohnung“) zu beziehen. Er wird auf Grundlage von § 5 des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG) in Verbindung mit § 27 Abs. 3 bis 5 WoFG (Wohnraumförderungsgesetz) ausgestellt.

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